§ 6.30 – Alle fahrenden Fahrzeuge bei unsichtigem Wetter
Bei unsichtigem Wetter müssen alle Fahrzeuge Radar benutzen. normal normal Bei unsichtigem Wetter müssen alle Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit der verminderten Sicht, dem übrigen Verkehr und den örtlichen Umständen entsprechend anpassen. Sie müssen den anderen Fahrzeugen die für die Sicherheit notwendigen Nachrichten geben. normal normal Beim Anhalten bei unsichtigem Wetter ist die Fahrrinne so weit sie möglich frei zu machen. normal normal Bei unsichtigem Wetter dürfen Kleinfahrzeuge nur dann fahren, wenn sie darüber hinaus auf Kanal 10 oder dem von der zuständigen Behörde zugewiesenen anderen Kanal auf Empfang geschaltet sind. normal normal Fahrzeuge und Verbände, die kein Radar benutzen können, müssen bei unsichtigem Wetter unverzüglich einen Liegeplatz aufsuchen. normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Bei unsichtigem Wetter müssen alle Fahrzeuge Radar verwenden.
- Die Geschwindigkeit muss an die Sichtverhältnisse und den Verkehr angepasst werden.
- Fahrzeuge müssen anderen Verkehrsteilnehmern wichtige Sicherheitsinformationen geben.
- Beim Anhalten sollte die Fahrbahn möglichst freigehalten werden.
- Kleinfahrzeuge dürfen nur fahren, wenn sie auf dem richtigen Kanal empfangen können; Fahrzeuge ohne Radar müssen sofort einen Liegeplatz suchen.